Niklas Horstenkamp bleibt uns erhalten!
Niklas Horstenkamp fühlt sich bei uns sehr wohl, daher wird er das Trikot der Sportfreunde auch in der Saison 2021/22 überstreifen.
Wir freuen uns über die weitere Zusammenarbeit.
Alle sind herzlich eingeladen,
die einmal wieder ein schönes Fest feiern wollen. Am Samstag findet der große Festakt statt, aber auch am Freitag und Sonntag ist mächtig was los.
Am Freitag treffen sich ab 17:00 Uhr 10 Altligamannschaften zu einem Turnier, (Turnierbeginn 18:00 Uhr). Dann kann man die spielerische Klasse der alten Herren bewundern.
Gleichzeitig findet ab 19:00 Uhr ein Sponsorentreffen im Vereinsheim statt. Hier möchten wir uns noch einmal bei allen Sponsoren und allen, die in unserer Festzeitschrift inseriert haben, bedanken.
Der Sonntag ist ab 10:30 Uhr als „Tag der Jugend“ organisiert. Den Kindern wird beste Unterhaltung geboten und die Erwachsenen können an einem gemütlichen Frühschoppen teilnehmen, bevor wir das Fest in den Nachmittagsstunden ausklingen lassen.
Noch ein Hinweis: Unsere Seniorenspiele der 1. und 2. Mannschaft wurden von Sonntag auf Samstag vorverlegt und bilden quasi das Vorprogramm. Die Eintrittskarten für die Abendveranstaltung gelten ebenfalls schon als Eintritt für die Seniorenspiele.
Niklas Horstenkamp fühlt sich bei uns sehr wohl, daher wird er das Trikot der Sportfreunde auch in der Saison 2021/22 überstreifen.
Wir freuen uns über die weitere Zusammenarbeit.
Es gilt ab sofort nun für Kinder-Gruppen folgende Regelung:
Auf Sportanlagen unter freiem Himmel dürfen kontaktfrei Sport treiben:
Gruppen von Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
OHNE Test, wenn die Gruppen aus höchstens 10 (!) Kindern bestehen,
MIT negativem Test-Ergebnis einer gelisteten Teststelle für alle Personen, wenn die Gruppen aus mehr als 10 und höchstens 20 (!) Kindern bestehen.
LAND NRW
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Vom 5. März 2021
In der ab dem 12. März 2021 gültigen Fassung
§ 9
Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport
1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
Justus Hugo Siebold ist wieder zurück. In der Winterpause hatte er sich abgemeldet. Intensive Gespräche mit den Trainern Pierre Bendig und Arek Grad überzeugten ihn, zu den Sportfreunden zurückzukehren.
Erfreulich ist, dass er auch in der kommenden Saison bei den Sportfreunden aktiv bleibt.
Viel Spaß!